TUKAN-ZOOSCHILDER
für Zoo, Tierpark, Vogelpark, Wildgehege, Lehrpfad, u.v.m
 

AGB

 

Unsere Geschäftsbedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen mit meinen Kunden. Auftragserteilung gilt als Anerkennung derselben. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Bestellers, werden von mir auch dann nicht anerkannt, wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widersprochen habe.
Angebote
Meine Angebote sind freibleibend. Die dem Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügten Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben oder sonstige technische Daten und Muster sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn sie schriftlich anerkannt sind.
Art und Umfang der Lieferverpflichtungen
Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt sind. Die Lieferzeit läuft nicht, solange der Besteller seine Obliegenheiten (wie z.B. das Stellen von Druckunterlagen) nicht termingerecht erfüllt. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferverzug ist von Seiten des Bestellers eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten.

Preise
Sämtliche Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, gelten sie ab Werk. Sie schließen Porto, Fracht, Verpackung oder Versicherung nicht ein. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Ausdrucke, Muster und sonstige Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Zahlungen
Rechnungen werden im Regelfall sofort nach Rechnungseingang rein netto fällig. Sondervereibarungen sind möglich. Bei Fristüberschreitung wird  zusätzlich eine Mahngebühr verlangt .
Versand
Die Entscheidung über die Versandart erfolgt nach meinem Ermessen, jedoch ohne Gewähr für den schnellsten und günstigsten Weg. Die Gefahr geht mit der Absendung des Liefergegenstands oder mit seiner Abholung an den Auftraggeber über.
Lieferungs- und Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.
Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Verdeckte Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur innerhalb von drei Monaten beanstandet werden. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für Proofs oder Ausdrucke gegenüber dem Endprodukt. Fertigungsmuster, Vorlagen und Korrekturmuster sind vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen und verarbeitungsreif gekennzeichnet zurückzugeben. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit dieser Freigabe auf den Auftraggeber über.
Muster, Vorlagen, Fertigungswerkzeuge
Für die Prüfung und Beachtung von Rechten Dritter, insbesondere von Schutzrechten, sowie des Rechtes zur Vervielfältigung aller Druckvorlagen, ist der Besteller alleine verantwortlich. Jegliche Haftung von mir ist ausgeschlossen. Für die Zeichenrechtliche Eintragung und Schutzfähigkeit meiner Vorschläge und Entwürfe übernehme ich nur nach schriftlicher Vereinbarung die Gewähr.
Fertigungswerkzeuge wie Stanz-, Druck-, Prägeformen, Filme, Farben und andere (soweit sie nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden) bleiben trotz berechneter Fertigungskosten mein Eigentum. Es besteht nach den Handelsbräuchen der Druckindustrie keine Herausgabepflicht. Sie können jedoch nach gesonderter Vereinbarung vom Auftraggeber erworben werden. Datensicherung bei gestellten Daten obliegt alleine dem Auftraggeber. Ich bin berechtigt, eine Kopie der gestellten Daten anzufertigen.
Urheberrecht
Meine Entwürfe, Vorschläge, Werk- und Reinzeichnungen sowie alle selbst verfassten Texte stellen persönliche geistige Schöpfung dar, für  die das Urheberrechtsgesetz  gilt. Ohne meine Einwilligung dürfen sie weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details ist unzulässig.
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Ich behalte mir das Recht vor, meinen Firmentext oder mein Firmenzeichen nah Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften des gegebenen Raumes auf Lieferungen und Entwürfen aller Art anzubringen.
Honorare für Dienstleistungen
Die unentgeltliche Tätigkeit, die kostenlose Unterbreitung von Vorschlägen oder die kostenlose Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen sind nicht berufsüblich und werden von mir abgelehnt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mithilfe haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, daß dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangte Arbeiten sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt (Konzeptions-/ Entwurfhonorar). Eine spätere Nutzung setzt in jedem Fall meine Zustimmung und die Bezahlung meines Lizenzhonorars voraus.
Nutzungsrecht
Meine Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und für den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars, d.h. des Entwurfs- und Lizenzhonorars, erwirbt der Auftraggeber die ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte.
Sämtliche nicht im Vertrag erwähnte Nutzungsrechte bleiben ausschließlich beim Urheber. Es ist Sache des Auftraggebers, nachzuweisen, in welchen Umfang ihm Rechte abgetreten worden sind. Jede anderweitige Nutzung (z.B. DIN A4 statt DIN A5 oder Plakatentwurf als Prospekt) ist nur mit meiner Einwilligung gestattet. Sie kann von einem zusätzlichen Lizenzhonorar abhängig sein.
Sonstiges
Die Reinigung der Schilder aus Aluverbundmaterial darf nur mit klarem Wasser erfolgen. Zur Befestigung ist nichtrostendes Material zu verwenden. Für Folgeschäden aufgrund nicht sachgemäßer Behandlung wird keine Garantie übernommen.
Gerichtsstand, Wirksamkeit
Gerichtsstand ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Nachdruck - auch auszugsweise -verboten.
Alle Zeichnungen, Abbildungen und Texte der TUKAN-Zooschilder dürfen ohne unsere Zustimmung in keiner Form (Fotokopie, DTP oder ein anderes Verfahren) reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verarbeitet werden.
Datenschutz

Die ausführlichen Datenschutzangaben finden Sie hier:

© TUKAN-Zooschilder 2012

 

 
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